Landrat Alex Eder: „Man kann ja einfach mal fragen“ - ein Kommentar von Verena Winter
In der Sitzung des Kreistages am 18.10.2021 ließ sich Landrat Alex Eder unter anderem eine Ausnahme von der
Ablieferungspflicht für Vergütungen, welche die Höchstbeträge übersteigen, bewilligen.
Der Sachverhalt war in der Vergangenheit bereits dem Ausschuss für Personal und Soziales vorgelegt und ebenfalls genehmigt
worden. Insgesamt ließ sich Eder eine Summe von rund 2.000 Euro pro Jahr rückwirkend zum 1. Mai 2020 bewilligen. Die
Höchstgrenze läge bei 9.965,30 Euro, sodass man laut Eder ja „einfach mal fragen könne“, ob der übersteigende Betrag
zusätzlich behalten werden dürfe. Dabei geht es um seine Ämter als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landkreiswohnungsbau
Unterallgäu GmbH und als Mitglied im Aufsichtsrat der Klinikverbund Allgäu GmbH.
Eder übt diese Ämter in seiner Funktion als Landrat und vor allem während seiner bezahlten Arbeitszeit aus. Des Weiteren
nimmt er für die Wahrnehmung dieser Ämter Ressourcen des Landkreises in Anspruch. Nur durch seine Wahl zum Landrat ist er
Mitglied in gerade diesen Gremien. Dass die überschreitenden Beträge an den Landkreis abgeführt werden, ist daher nur fair
und gerecht.
Dass man aber bei einem Bruttojahresgehalt von rund 153.000 Euro auch noch weitere 2.000 Euro behalten möchte, stößt in der
Bevölkerung auf Unverständnis. Zu Recht.
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